Datenschutzverstöße sind heute ein Thema für jeden Webseitenbetreiber
1. Datenschutzverstöße können abgemahnt werden
Bisher konnten Datenschutzverstöße nicht abgemahnt werden. Das hat sich nach einem aktuellen Urteil jetzt geändert.
2. Datenschutzbehörden gehen gegen Rechtsverstöße vor
Die staatlichen Datenschutzbehörden gehen verstärkt gegen Webseitenbetreiber vor, die die strengen Datenschutzvorschriften nicht beachten. Eine Abmahnung ist der „reinste Ponyhof“ verglichen mit dem Ärger, wenn Sie sich mit den staatlichen Aufsichtsbehörden auseinander setzen müssen.
3. Ohne Datenschutz kein Umsatz
Datenschutz bekommt beim Internetnutzer immer mehr Gewicht. Weiß der Nutzer nicht, wie seine Daten auf einer Website / Shop verwendet werden entsteht schnell Mißtrauen. Hat er das Gefühl, seine Daten werden zu Werbezwecken verwendet, ohne seine Zustimmung, ist er ganz schnell weg. Datenschutz wird als Marketinginstrument immer wichtiger. Darüber hinaus ist eine Verwendung von Nutzerdaten ohne ausdrückliche Erklärung der Verwendung und ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers gesetzeswidrig.
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Nach Urteil des LG Düsseldorf: Facebook-Like-Button auf Webseiten ist abmahnfähig
Datenschutzerklärung
Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Fehlerhafte Datenschutzerklärungen können seit kurzem abgemahnt werden.
Es müssen über 30 verschiedene Punkte in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden. Sie muss von jeder Seite aus erreichbar sein, wie das Impressum. Nicht zusammenfassen.
- Tracking Tools
- Cookies
- Facebook Plugins, Xing, Google+, Twitter, WhatsApp usw.
- Newsletter-Software
- Kontaktformular
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