Die 7 wichtigsten Fakten und Alternativen

Datenschützern kommt das Urteil des LG Düsseldorf recht. Mit Hilfe des Facebook Like-Buttons sammelt Facebook Daten, ohne Wissen der Webeseitenbesucher. Da der Facebook Like-Buttonsich auf Millionen von Webseiten befindet, könnte so eine
massenhafte Abmahnwelle ausgelöst werden. Lesen Sie hier die 7 wichtigsten Fakten zum Urteil des LG Düsseldorf.

1. Abmahnung wegen Facebooks Like-Button

Der Facebook Like Button überträgt unautorisiert personenbezogene Daten von Webseitenbesuchern an Facebook. Aus diesem Grund gab es bereits Abmahnungen wegen des Facebook-Plugins auf Webseiten. Eine Datenübertragung von personenbezogene Daten ist aber nur mit
Zustimmung des Nutzers erlaubt.
Durch ein inzwischen ergangenes Urteil des Landgerichts Düsseldorf entsteht nun Handlungsbedarf für Webseitenbetreiber. Im folgenden stellen wir hier eine Checkliste zur Verfügung, mit der Sie der Abmahngefahr vorbeugen.

Checkliste

2. Was hat das LG Düsseldorf zum Like-Button entschieden?

Die Einbindung des Facebook Like-Buttons (original Facebook Plugin) in Webseiten ist nicht erlaubt. Dies entschied Landesgericht Düsseldorf. Tools, welche Besucherdaten von Webseiten ungefragt an Facebook übertragen verstoßen gegen den Datenschutz. Hintergrund des Urteils ist die Tatsache, dass Facebook Nutzerdaten von den Besuchern der Webseiten abgreift – mit Hilfe von Plugins wie den Like-Button. Ohne eine ausdrückliche Zustimmung der Webseitennutzer ist eine solche Datenübertragung rechtswidrig. Betroffen sind auch Daten von Webseitenbesuchern, die selbst kein Facebook-Mitglied sind.

Aus Sicht des Datenschutzes ist dieses Urteil zu begrüßen. Derzeit sollte man auf die Nutzung solcher Social-Media Plugins verzichten. Diese Empfehlung behält so lange Gültigkeit, bis Facebook seine Tools umstellt, sodass keine automatische Übertragung von Nutzerdaten erfolgt.

3. Wie sieht der Handlungsbedarf für Webseitenbetreiber aus?

Sobald dieses Urteil rechtskräftig ist, müssen Webseitenbetreiber handeln.

  • Entfernen des originalen Facebook Like- und Share-Buttons.
  • Für Agenturen und Webdesigner gilt: Stellen Sie Ihren Kunden Informationen über das aktuelle
    Abmahnrisiko zur Verfügung.
  • Nutzung alternativer Tools, ohne Übertragung personenbezogener Daten.
  • Oder völliger Verzicht auf Like- und Share-Buttons: Verlinken Sie direkt auf Ihre Facebook-Seite.

4. Die sogenannte 2-Klick-Lösung

Die von heise entwickelte 2-Klick-Lösung ist Sicht des Dateschutzes besser als der Facebook-Button. Jedoch werden auch hier – erst einen Klick später – ebenfalls personenbezogene Daten an Facebook übertragen. Datenschützer fordern
bei Zugriff auf personenbezogene Daten eine Einwilligung des Users. Um diese zu erlangen, bedarf es einer genauen Erklärung, wie und wofür man diese Daten nutzen möchte. Da Facebook der Nutzer dieser Daten ist und nicht preisgibt wie sie verwendet werden, kann eine wirksame Einwilligung also gar nicht zu Stande kommen.

Information über Datennutzung

5. Gilt das Urteil auch für andere Social Media Plattformen (Twitter, Google+ usw?

Das ergangene Urteil betraf nur Facebook. Alle anderen Like- und Share-Plugins der Social Media Plattformen, die personenbezogene Daten übertragen sind von der Tragweite aber ebenfalls betroffen. Die empfohlenen Alternativen sind auch hier angezeigt.

eBay- und Amazon
Für eBay und Amazon-Hänler besteht ein derzeit unüberwindliches Problem. Die hier eingebundenen Social Plugins sind fester Bestandteil des Seitenlayout der Verkaufsplattformen. Sie können nicht durch den Online-Händler entfernt oder modifiziert werden. Solche Änderungen müssen von Amazon oder eBay selbst vorgenommen werden. Bis dahin tragen eBay oder Amazon Shop-Betreiber ein Abmahnungrisiko.

 

6. Alternative Tools und Plugins

WordPress

Shariff Wrapper
Das Plugin Shariff Wrapper beinhaltet Share-Buttons für alle relevanten Social Networks. Es ermöglicht farbliche Variationen der Buttons.
Link: https://de.wordpress.org/plugins/shariff/

BST share iT
BST share iT ist die deutschsprachige Alternative für WordPress. Es bietet eine Vielzahl Sozial Network Buttons, verschiedene Button-Styles, sowie beliebige farbliche Anpassungsmöglichkeiten.
Link: https://de.wordpress.org/plugins/bst-share-it/

Sharify
Sharify bietet Buttons für alle gängigen Sozial Netzwerke, individuell anpassbar.
Link: https://de.wordpress.org/plugins/sharify/

Joomla

Joomla 3.4+ Shariff Plugin
Shariff für Joomla bietet drei verschiedene Farbbereiche und wahlweise horizontale oder vertikale
Anordnung der Buttons.
Link: https://github.com/joomla-agency/plg_jooag_shariff

Techlineinfo Responsive Social Share
Techlineinfo stellen die Verbindung zur Social Media Seite per Klick im Popup-Fenster her. Es bietet Buttons der meisten verbreiteten Social Networks und unterstützt den URL-Shortening-Dienst bit.ly für Twitter.
Link: http://extensions.joomla.org/extensions/extension/social-web/techlineinfo-
responsive-social-share

Social Media Links Genius
Das Social Media Link Genius-Widget bietet zahlreiche Miniaturbuttons. Es beliebig platzierbar.
Link: http://extensions.joomla.org/extensions/extension/social-web/social-share/social-
media-links-genius

Drupal

Shariff Social Media Buttons
Heises Shariff für Drupal erlaubt die Blockweise-Anordnung der Share-Buttons für zahlreiche Dienste. Alternativ können die Buttons als Felder oder Panele platziert werden.
Link: https://www.drupal.org/project/shariff

Share light
Share light-Buttons ermöglichen die Share-Funktion für Facebook, Twitter, Pinterest und per E-Mail und sind mit Google Analytics kompatibel.
Link: https://www.drupal.org/project/share_light

Typo3

Heise Shariff
Der Shariff-Ansatz für Typo3 ist eine installationsfertige Erweiterung für die Social Media Share-Leiste.
Link: https://extensions.typo3.org/extension/rx_shariff

Social Media Buttons
Das Plugin erzeugt eine mitscrollende Buttonleiste an der Seite der Webseite.
Link: https://extensions.typo3.org/extension/social_media_buttons

 

7. Gilt das Urteil nur für kommerzielle Unternehmer-Webseiten und Shops oder auch für private Webseiten?

Das Urteil erging vor dem Hintergrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Demnach können alle Webseiten, die nicht ausschließlich privat sind, abgemahnt werden:

  • Online Shops
  • Webseiten von Dienstleistern
  • Unternehmens-Webseiten
  • Webseiten mit Werbung sowie Affiliate-Seiten

Doch auch private Seitenbetreiber verstoßen gegen geltendes Datenschutzrecht, wenn der Like-Button über das aktuelle Facebook-Plugin eingebunden ist. Aus Privatpersonen sollten unsere Empfehlungen beachten.

(Quelle: eRecht24)