Newsletter Abmahngefahr durch fehlende Datenschutzerklärungen

Die Rechtsanwälte der eRecht24 Karsten Fernkorn, Sören Siebert GbR warnen in ihrem neuesten Newsletter vor der Abmahngefahr durch fehlende Datenschutzerklärungen.
Hier der originale Wortlaut aus dem Newsletter:

Webseiten, Analysetools und Apps speichern zahlreiche Daten über die
Besucher. Das Datenschutzrecht und § 13 des TMG schreiben deshalb
vor, dass die Nutzer informiert werden müssen, welche Daten
gespeichert werden. Dies betrifft auch Tools und Funktionen von
externen Diensten wie Google Analytics, Facebook oder Twitter.

Jetzt hat das OLG Hamburg entschieden, dass eine fehlende oder
fehlerhafte Datenschutzerklärung auf einer Webseite, die nicht rein privat ist,
abgemahnt werden kann. Bisher war das nicht möglich. Wenige Wochen
nach dieser Entscheidung kam es zu ersten Abmahnungen.

Wichtig: Bereits ein kleines Werbebanner oder z.B. eine GoogleAdSense-Anzeige
genügen, und ihre Webseite gilt nicht mehr als „Privat“.

Beugen Sie jetzt vor und erstellen Sie auf eRecht24 kostenlos eine
individuelle Datenschutzerklärung für Ihre Webseite

PS: Mehr praktische Tipps & Tricks zu Datenschutzanforderungen an Ihre Webseite
erfahren Sie im eRecht24 Videotraining „Die rechtssichere Website“…“