Am 1. August 2024 ist die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) in Kraft getreten

Kurzzusammenfassung

Basierend auf verschiedenen Regelungen, wie dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, der KI-Verordnung (KI-VO) und spezifischen Plattformregeln, müssen Ergebnisse, die durch Künstliche Intelligenz erzeugt werden, entsprechend gekennzeichnet werden. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Anforderungen.

(Update März 2026: KI-Texte und Bilder auf der Website: Was Sie ab 2026 kennzeichnen müssen (und was nicht))

1. Kennzeichnungspflicht für Deepfakes

Der Begriff „Deepfakes“ beschreibt KI-erzeugte oder manipulierte Inhalte (Bild, Ton oder Video), die täuschend echt wirken (Artikel 3 Nr. 60 KI-VO). Die Gesetzgebung schreibt vor, dass die Nutzung solcher Inhalte offengelegt werden muss, unabhängig davon, ob eine Täuschungsabsicht vorliegt. Dies gilt auch für den Einsatz zu Marketingzwecken, etwa bei Werbeanzeigen mit KI-generierten Bildern.

  • Deutliche Kennzeichnung erforderlich: Deepfakes müssen klar als KI-Erzeugnisse erkennbar sein, etwa durch Wasserzeichen oder Hinweise wie „KI generiert“ (Artikel 50 Abs. 4 KI-VO).
  • Bußgeld bei Verstoß: Ab dem 2. August 2026 drohen bei Missachtung dieser Vorschrift Bußgelder von bis zu 3,5 % des Jahresumsatzes.

2. Strafrechtliche Konsequenzen bei schädlichen Deepfakes

Falls ein Deepfake geeignet ist, das Ansehen einer Person zu schädigen oder wirtschaftlichen Schaden zu verursachen, kann die Verbreitung strafrechtlich verfolgt werden. Solche Handlungen können mit Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden (§ 188 StGB).

Insbesondere im redaktionellen Umfeld, wie bei Abbildungen von Prominenten, ist daher eine klare Kennzeichnung ratsam. Politisch wird derzeit ein spezieller Strafrechtsparagraf für Deepfakes diskutiert.

3. Kennzeichnung synthetischer Inhalte

Verwenden Sie KI-Dienste, z. B. eine App zur Erstellung von Texten oder Bildern, sind Sie verpflichtet, diese Inhalte entsprechend zu kennzeichnen. Dies kann etwa über die Metadaten der Dateien erfolgen (§ 50 Abs. 2 KI-VO). Auch diese Vorschrift tritt am 2. August 2026 in Kraft.

4. Kennzeichnungspflichten in den Medien

Medienunternehmen müssen darauf hinweisen, wenn Texte zur öffentlichen Information von KI erstellt oder manipuliert wurden. Diese Kennzeichnungspflicht entfällt nur dann, wenn die Inhalte durch Menschen überprüft wurden (§ 50 Abs. 5 KI-VO).

5. Soziale Plattformen und ihre Regelungen

Plattformen wie Instagram verlangen oft strengere Kennzeichnungen von KI-Inhalten als die gesetzlich vorgeschrieben. Häufig geschieht dies automatisch, indem die Plattformen entsprechende Metadaten ausgelesen und verarbeitet werden.

6. Virtuelle Influencer und Werbung

KI-Influencer müssen künftig nicht Produktwerbung kennzeichnen, sondern auch die KI-generierte Influencer-Figur. Dies dient dem Schutz der Verbraucher, da nur reale Menschen Produkte tatsächlich testen können.

7. Kodizes und Branchenstandards

Branchenverbände wie der Deutsche Presserat können eigene Richtlinien zur Kennzeichnung von KI-Inhalten festlegen. Diese Standards sind zwar rechtlich nicht verbindlich, können jedoch Sanktionen innerhalb der Branche nach sich ziehen.

8. Empfehlung: Kennzeichnung von KI-generierten Personenabbildungen

Sollte eine KI zufällig einen Doppelgänger einer real existierenden Person erstellen, könnte dies zu rechtlichen Konflikten führen. Die Kennzeichnung als „KI-Erzeugnis“ kann hier zur Klärung beitragen und mögliche Verletzungen der Persönlichkeitsrechte vermeiden.

Fazit und Praxistipp

Auch wenn die gesetzlichen Anforderungen zur Kennzeichnung von KI-Inhalten erst ab August 2026 gelten, ist eine frühzeitige Umsetzung empfehlenswert. Dies schützt vor rechtlichen Risiken wie Persönlichkeitsrechtsverletzungen und schafft Transparenz gegenüber Verbrauchern.

Es bleibt abzuwarten, ob soziale Netzwerke eine allgemeine Kennzeichnungspflicht etablieren werden. In Zukunft könnte es sogar sinnvoll sein, jeden Inhalt als potenziell KI-generiert zu kennzeichnen.

Quelle: KI-Verordnung (KI-VO) – Ratgeber für Unternehmen mit FAQ und Checklisten.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information (Stand: März 2026) und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für eine verbindliche juristische Einschätzung zur KI-Verordnung wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Detaillierte juristische Hintergrundinformationen finden Sie beispielsweise im Beitrag von eRecht24 Deepfakes: Was Unternehmen über KI-generierte Inhalte wissen müssen.

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SEO und GEO Expertin Kirsten Mudra

Kirsten Mudra

Als Inhaberin der SEO Agentur Mudra (Wesel) begleitet sie den Wandel der digitalen Sichtbarkeit seit 2007. Seit GEO messbare Ergebnisse liefert, übersetzt sie tiefes SEO-Wissen in moderne KI-Optimierung. Sie betreut Solo-Selbständige und Unternehmen jeder Größe – mit einem starken Fokus auf B2B-Kunden, KMU, Agenturen sowie Freiberufler, Ärzte und das Handwerk. Verwurzelt in NRW, agiert sie deutschlandweit und positioniert internationale Kunden erfolgreich auf dem deutschen Markt.

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