KI-Texte auf der Website: Was Sie ab 2026 kennzeichnen müssen (und was nicht)
Künstliche Intelligenz ist aus dem digitalen Marketing nicht mehr wegzudenken. Viele Unternehmen nutzen mittlerweile Tools wie ChatGPT, Gemini, Claude usw., um Texte für ihre Website effizienter zu erstellen. Das spart wertvolle Zeit, führt aber zunehmend zu Verunsicherung: Müssen diese KI-generierten Inhalte bald alle mit einem offiziellen Warnhinweis versehen werden? Und schreckt ein Label wie „generiert durch eine Maschine“ nicht potenzielle Kunden ab?
Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) bringt neue Spielregeln für die Transparenz im Netz. Für die meisten Website-Betreiber gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme, die nicht nur rechtlich aufatmen lässt, sondern auch der Schlüssel zu besseren Rankings in Google und KI-Suchmaschinen ist.
Die Transparenzpflicht der KI-Verordnung: Das Problem
Ab dem 2. August 2026 greifen die neuen Kennzeichnungspflichten der europäischen KI-VO. Das Grundprinzip: Wenn ein KI-System Texte erzeugt oder manipuliert, die dazu bestimmt sind, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss dies offengelegt werden.
Das Ziel des europäischen Gesetzgebers ist es, Manipulation und Irreführung zu verhindern. Bei manipulierten Bildern (Deepfakes) sind die Regeln besonders streng. Doch auch bei Texten geht es um Vertrauen. Nutzer sollen erkennen können, ob sie die Expertise eines echten Menschen lesen oder die Ausgabe eines Algorithmus. Parallel dazu spielt auch das Wettbewerbsrecht (UWG) eine Rolle, das irreführende Werbung abstraft.
Die rettende Ausnahme: Warum redaktionelle Kontrolle entscheidend ist
Die gute Nachricht für Ihr Unternehmen: Sie müssen Ihre Website nicht zwingend mit KI-Hinweisen überladen. Artikel 50 der KI-VO enthält eine entscheidende Ausnahme. Die Pflicht zur Kennzeichnung entfällt, wenn drei Punkte erfüllt sind:
- Die durch KI erzeugten Inhalte werden einer menschlichen Überprüfung unterzogen.
- Der Text unterliegt einer echten redaktionellen Kontrolle.
- Eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung.
Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen schnellem „Copy & Paste“ und professionellem Content-Marketing. Wer Texte ungeprüft von einer KI generieren lässt, begibt sich rechtlich auf dünnes Eis.
Der wichtige Unterschied: KI-Texte vs. KI-Bilder
Die europäische KI-Verordnung unterscheidet sehr streng zwischen der Generierung von Texten und der Erstellung von Bild-, Ton- oder Videoinhalten. Bei täuschend echten, KI-generierten Bildern und sogenannten Deepfakes ( wenn Personen Dinge tun oder sagen, die sie niemals gesagt oder getan haben), sieht der Gesetzgeber ein deutlich höheres Risiko für Manipulation und Desinformation.
Wie muss ein KI-Bild gekennzeichnet werden?
Für KI-Bilder wesentlich strengere Anforderungen. Bei Texten hingegen geht es primär um die Urheberschaft – und genau hier hat der Gesetzgeber eine praxisnahe Lösung für Unternehmen geschaffen. Das primäre Ziel dieser rechtlichen Vorgabe ist die Transparenz, damit Nutzer KI-generierte Inhalte von menschengemachten Inhalten unterscheiden können.
Muss das KI-Tool wegen des Urheberrechts als „Autor“ genannt werden?
KI-Systeme haben keine eigenen kreativen Fähigkeiten im menschlichen Sinne. Daher haben KI-generierte Bilder keinen Urheber und fallen nicht unter den automatischen Schutz des klassischen Urheberrechts. Da das Bild rechtlich gesehen keinen Urheber hat, entfällt auch die klassische urheberrechtliche Pflicht (die sonst z. B. bei Fotografen greift), einen Autor direkt am Bild zu nennen.
Die wichtige Ausnahme: Die Nutzungsbedingungen (AGB) der Anbieter
Auch wenn der Gesetzgeber die Nennung des konkreten Tools nicht vorschreibt, gibt es einen Haken in der Praxis. eRecht24 warnt davor, die Nutzungsbedingungen (AGB) der jeweiligen KI-Plattformen zu ignorieren. Einige KI-Anbieter schreiben in ihren Verträgen vertraglich vor, dass ihr Firmen- oder Toolname bei der Veröffentlichung eines Bildes genannt werden muss.
Ein klarer Hinweis wie „AI Image“ oder „KI-generiert“ erfüllt genau diesen Zweck der Offenlegung. Eine gesetzliche Pflicht aus der KI-Verordnung, den genauen Namen des verwendeten KI-Systems zu nennen, besteht nicht.
Aus der Not eine Tugend machen: Sichtbarkeit durch E-E-A-T
Die Anforderung der KI-Verordnung nach menschlicher Kontrolle ist exakt das, was moderne Suchmaschinen heute fordern. Egal ob klassisches Google SEO oder die neue Generative Engine Optimization (GEO): Sichtbarkeit gewinnt nur, wer echte menschliche Expertise, Erfahrung und Autorität (E-E-A-T) nachweisen kann.
Ihre Website hat Besucher, aber keine Kunden?
Oft liegt das daran, dass seelenlose KI-Texte weder Vertrauen bei der Zielgruppe aufbauen noch den Qualitätsfiltern der Suchmaschinen standhalten. Um rechtlich abzusichern, wer Texte prüft und freigibt, brauchen Sie klare interne Prozesse.
Als SEO- und GEO-Agentur mit Expertise seit 2007 wissen wir, wie wichtig dieser menschliche Faktor ist. Von unserem Standort in Wesel aus betreuen wir Unternehmen in ganz Deutschland und setzen auf ein Netzwerk aus Senior-Experten. Wir nutzen modernste KI-Technologien zur Datenanalyse, aber die redaktionelle Kontrolle und strategische Ausrichtung bleibt immer zu 100 % in Expertenhand. Das schützt Sie vor rechtlichen Grauzonen und sorgt dafür, dass Ihre Website zu einem echten Kundenmagneten wird.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information (Stand: März 2026) und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für eine verbindliche juristische Einschätzung zur KI-Verordnung wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Detaillierte juristische Hintergrundinformationen finden Sie beispielsweise im Beitrag von Dr. Datenschutz.
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