DSGVO und Webseiten

Das europäische Datenschutzpakt regelt den Umgang mit persönlichen Daten völlig neu. Jeder Webseitenbetreiber, der mit Kundendaten arbeitet, ist im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung von der neuen Regelung betroffen. Informieren Sie sich rechtzeitig, was auf Sie als Unternehmen, Behörde und Freiberufler, aber Privatperson ab Mai 2018 zukommt.

Wann betrifft mich das?

Sie müssen einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV-Vertrag) abschließen, wenn Sie

  • Tracking Software, wie zum Beispiel Google Analytics, Piwik oder ähnliche Tracking Software nutzen
  • Für Ihren Newsletter oder Marketingaktionen einen externen Dienstleister beschäftigen
  • Sie die Gehaltsabrechnungen oder Ihre Buchhaltung von einem externen Dienstleister fertigen lassen
  • Ihr Rechenzentrum ganz oder teilweise outgesourct ist
  • Sie Fernwartungssysteme einsetzen

Lesen Sie mehr zu diesem Thema bei eRecht24: „Auftragsdatenverarbeitung (ADV): Was ist das und was geht mich das an?„. Hier können Sie auch ein Muster für einen ADV-Vertrag herunterladen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]